FAQ zum Gäste-Ticket
- Was ist das Gästeticket?
- Welche Vorteile bietet das Gästeticket überhaupt?
- Wo bekomme ich das Ticket?
- Kann ich auch ein Gästeticket als Tagesgast erhalten?
- Muss jeder Fahrgast ein eigenes Gästeticket besitzen, oder gibt es auch die Möglichkeit eines Gruppentickets?
- Welche Angaben muß das Gästeticket enthalten?
- Muss ich mich bei der Nutzung des Gästetickets ausweisen?
- Welchen Geltungsbereich hat das Gästeticket?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Grenze des Tarifgebietes in einem Verkehrsmittel überschreite?
- Was kosten diese Anschluss-Fahrscheine?
- Woher weiß ich, wann und wo der nächste Bus abfährt?
- Berechtigt das Gästeticket zur Nutzung des Reichsburg-Shuttle-Busses in Cochem?
- Gibt es eine Stelle für mögliche Reklamationen, wenn Probleme auftreten?
- Was geschieht bei missbräuchlicher Nutzung des Tickets?
Was ist das Gästeticket?
Das Gästeticket berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Cochem Zell : die Linienbusse des Öffentlichen Personennahverkehrs, sowie die Regionalbahnen (RB) und Regionalexpress (RE) der Deutschen Bahn. Intercity und ICE – Verbindungen dürfen nicht mit dem Gästeticket benutzt werden!
Welche Vorteile bietet das Gästeticket überhaupt?
Als Erstes natürlich eine deutliche Einsparung in Ihrem Urlaubsbudget: So z. B. kostet der Einzelfahrschein nach Cochem 2,50 ¤ (eine Fahrt); Ebenso in Richtung Ellenz, wenn Sie z.B. mit der Fähre nach Beilstein übersetzen wollen. Ediger Eller (Calmont) müssen Sie mit 3,15 ¤ für den Einzelfahrschein veranschlagen; Bremm (Calmont) sogar mit 4,05 ¤. Das Gästeticket ist also konkurrenzlos günstig.
- wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
- Sie sparen Parkgebühren, u. U. einen Strafzettel, wenn Sie den Parkautomaten nicht ausreichend „gefüttert“ haben.
- Auch nerviges Parkplatz-Suchen entfällt.
- Ein Glas Wein beim Mittagessen oder zwischendurch ist auch kein Problem mehr.
- Sie erleben unsere Ferienregion aus einer völlig neuen Perspektive. Urlaub mit Chauffeur. Sie sparen natürlich auch die Unterhaltskosten für Ihren Wagen (Benzin, Abnutzung)
- Für Wanderer erschließt sich ein weit größerer Radius für Unternehmungen; entdecken Sie die Schönheiten der angrenzenden Eifel und des Hunsrücks; wildromantische Seitentäler der Mosel, unglaubliche Ausblicke von den Moselhöhen auf eine in Jahrtausenden entstandene Flusslandschaft.
- Sie leisten mit der Nutzung von Bussen und Bahnen einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt durch erhebliche CO2 Einsparungen. Für den Landkreis Cochem Zell bedeutet das einen weiteren wichtigen Schritt zum Null – CO2 Emissionslandkreis in Deutschland.
Wo bekomme ich das Ticket?
Das Gästeticket erhalten Sie von Ihrem Vermieter, sofern dieser der Vereinbarung über die Nutzung mit dem Heimat- und Verkehrsverein Ernst e.V., bzw. der Kreisverwaltung Cochem- Zell beigetreten ist. Fragen Sie Ihren Gastgeber.
Kann ich auch ein Gästeticket als Tagesgast erhalten?
Leider nein!
Das Gästeticket ist zwingend an ein Übernachtungsangebot gebunden. Über das Übernachtungsangebot des Gastgebers berechnet sich der finanzielle Beitrag, der dieses Angebot ermöglicht.
Muss jeder Fahrgast ein eigenes Gästeticket besitzen, oder gibt es auch die Möglichkeit eines Gruppentickets?
Gruppentickets gibt es nicht! Jeder Fahrgast muss im Besitz eines eigenen Gästetickets sein. Dieses Gästeticket ist nicht auf eine andere Person übertragbar und es darf nicht weiterveräußert werden. Nachträgliche Veränderungen der berechtigten Person machen das Ticket ungültig!
Welche Angaben muß das Gästeticket enthalten?
1. Name des Gastes
2. Heimat-Wohnort des Gastes
3. Tag der Anreise
4. Tag der Abreise
5. Stempel des ausstellenden Gastgeber-Betriebes
Muss ich mich bei der Nutzung des Gästetickets ausweisen?
Grundsätzlich ist das Gästeticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig. Die Fahrer und Kontrolleure können Sie auffordern, sich auszuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand unbefugt das Gästeticket nutzt. Es wird wahrscheinlich nicht die Regel sein, dass Sie dazu aufgefordert werden, aber Sie sollten darauf vorbereitet sein.
Welchen Geltungsbereich hat das Gästeticket?
Mit der Bahn:
von Moselkern bis Bullay
Mit dem Bus:
– Eifel: Bad Bertrich, Lutzerath, Ulmen, Urmersbach, Kaifenheim
– Mosel: Moselkern bis Pünderich
– Hunsrück: Zilshausen, Liesenich, Blankenrath, Peterswald.
Im Zweifelsfall geben Ihnen die Busfahrer Auskunft.
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Grenze des Tarifgebietes in einem Verkehrsmittel überschreite?
Sie können dann jeweils beim Fahrer einen Anschluss-Fahrschein lösen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Busfahrer beim Einsteigen oder den Zugbegleiter.
Was kosten diese Anschluss-Fahrscheine?
Einen Überblick gibt Ihnen der Info-Flyer mit den wichtigsten Busverbindungen im Landkreis.
Woher weiß ich, wann und wo der nächste Bus abfährt?
Der HVV hat einen begleitenden Flyer aufgelegt (siehe oben), der einen Überblick über die wichtigsten Busverbindungen gibt. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber oder im Info-Büro, während der Öffnungszeiten. Den Gesamtüberblick über alle Buslinien, Haltestellen und Abfahrtszeiten finden Sie im Verbundfahrplan der VRM(Ein Handbuch mit zusätzlich einer Vielzahl von interessanten Ausflugszielen).
Dieses erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber, dem Info-Büro oder dem Büro der VRM im Kreishaus / Endertplatz 2 in Cochem.
Berechtigt das Gästeticket zur Nutzung des Reichsburg-Shuttle-Busses in Cochem?
Leider nein. Hierbei handelt es sich um eine privat betriebene Linie, die nicht zum öffentlichen Personennahverkehr gehört. Diesen Service müssen Sie extra bezahlen.
Gibt es eine Stelle für mögliche Reklamationen, wenn Probleme auftreten?
Der Verkehrsverbund VRM hat eine Geschäftsstelle im Gebäude der Kreisverwaltung in Cochem/Endertplatz. Diese ist zu den normalen Bürozeiten der Kreisverwaltung geöffnet. Sollte ein Problem aufgetreten sein, so notieren Sie sich die Nummer der Buslinie; Einstiegshaltestelle, Uhrzeit, Fahrtrichtung und schildern Sie Ihr Problem den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der VRM. Man wird bemüht sein, Ihnen weiterzuhelfen. In eingeschränktem Maße können Sie Ihr Problem auch im Info-Büro Ernst, Moselstraße im Bürgerhaus, schildern. Ihr Anliegen kann von dort aus allerdings nur weitergegeben werden; Direkten Einfluss auf den Verkehrsverbund hat man von dort aus nicht.
Was geschieht bei missbräuchlicher Nutzung des Tickets?
Das Ticket wird ersatzlos eingezogen.
Sofern der Gastgeber gegen Nutzungsbestimmungen verstoßen hat, erwartet ihn eine empfindliche Geldbuße.